Berlin, 04. Februar 2013 (bdu)
Ganz aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Stellenausschreibungen, die sich an „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ und „Berufsanfänger“ richten, indizieren eine Benachteiligung wegen des Alters und können zu Schadensersatzleistungen nach dem AGG führen (Urteil vom 24. Januar 2013). Die Instanzgerichte haben diese Frage bislang teilweise anders bewertet. Die Entscheidung ist leider noch nicht im Detail veröffentlicht, sondern nur als Pressemitteilung.
Es ist aber zu empfehlen, bis auf weiteres derartige Formulierungen zu vermeiden. Mehr dazu hier.